Indikationen
Die autologe pluripotente und multipotente Stammzellentherapie in unserer Praxis ist ein ärztlich überwachtes, homologes Verfahren. Das bedeutet: Es wird ausschließlich körpereigenes Fettgewebe verwendet und die gewonnenen Zellen werden wieder in Fettgewebe desselben Körpers eingebracht – also Fett-zu-Fett-Transplantation. Die Anwendung erfolgt gezielt in gelenksnahen Fettkörpern. Diese Form der Therapie dient der Unterstützung körpereigener Regenerationsprozesse in Gewebebereichen, die durch Abnutzung oder Entzündung beeinträchtigt sind.
Die autologe Stammzelltherapie kann in unserer Praxis in den folgenden Bereichen eingesetzt werden:
1. Degenerative Gelenkerkrankungen
Beispiele:
- Arthrosebedingte Veränderungen der großen und kleinen Gelenke
- Abnutzungsbedingte Gelenkbeschwerden, z. B. an Knie, Hüfte, Füße, oder Schulter
- Schmerzen im Bereich von Sehnenansätzen oder umgebendem Weichteilgewebe
Die Injektion erfolgt in den gelenksnahen Fettkörper, etwa den Hoffa’schen Fettkörper am Knie oder den sogenannten subakromialen Fettkörper der Schulter. Damit wird gezielt jenes Gewebe adressiert, das mit den betroffenen Strukturen funktionell verbunden ist.
2. Degenerative Wirbelsäulenerkrankungen
Beispiele:
- Chronische Rückenschmerzen im Bereich der Lenden- oder Halswirbelsäule
- Verschleißbedingte Veränderungen an Wirbelgelenken
- Funktionsstörungen durch muskuläre oder bindegewebige Fehlbelastungen
Die Anwendung erfolgt hier ausschließlich in den paravertebralen Fettkörpern der Wirbelsäulengelenke (z.B. Facettengelenke). Ziel ist die Stabilisierung und funktionelle Unterstützung des umgebenden Gewebes.
3. Entzündlich-rheumatische oder autoimmune Prozesse
Beispiele:
- Chronisch-entzündliche Erkrankungen der Gelenke oder der Wirbelsäule
- Autoimmunreaktionen, die zu lokalen Entzündungen im Weichteilgewebe führen
Die Therapie erfolgt, sofern eine ärztliche Indikation besteht, ebenfalls in den gelenksnahen Fettkörpern, um die natürliche Regulation des Gewebemilieus zu unterstützen.
Eine systemische Anwendung oder Injektion in andere Organe ist nicht zulässig.